|
Apr
21
|
Da ging heute ein recht lauter Aufschrei durch die Bloggerscene als bekannt wurde, was Facebook mit den Nutzernamen der User macht. Scheinbar werden automatisiert Anzeigen bei google geschaltet, wenn ich nach einem Namen suche, der bei Facebook einen Account besitzt.
Doch eigentlich hält sich Facebook nur an die eigenen AGB:
Mit dem Posten von Benutzerinhalt auf der Site gibst du uns sowohl die Genehmigung als auch die Anweisung, Kopien davon derart anzufertigen, wie wir es als notwendig erachten, um das Posten und Speichern des Benutzerinhalts zu erleichtern. Mit dem Posten von Benutzerinhalt auf einem beliebigen Teil der Site erteilst du dem Unternehmen automatisch eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, übertragbare, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz (mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen) für das Verwenden, Kopieren, öffentliche Aufführen, öffentliche Darstellen, Umformatieren, Übersetzen, Anfertigen von Auszügen (vollständig oder teilweise) und Weitergeben solcher Benutzerinhalte für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke auf oder in Verbindung mit der Site oder mit dem Marketing für die Site, für das Erstellen abgeleiteter Werke oder die Einarbeitung solcher Benutzerinhalte in andere Werke und für das Vergeben und Autorisieren von Unterlizenzen zu Vorstehendem.
Eine absolute Frechheit ist dieses Vorgehen trotzdem. Wer liest sich schon diese AGB durch?
Nach dem unter anderem Frank Helmschrott, Spreeblick, Sichelputzer, Ibo, Martin Oetting, RenĂ© Walter, Klaus Eck, Jan Theofel, zweipunktnull.org, Blogpilot , rebellenidyll darüber bereits gebloggt haben, ist die Werbung nun wieder entfernt worden.
Vermutlich ein Schritt von google. Will ich dort beispielsweise für Heidi Klum werben, so werde ich darauf hingewiesen, das ich möglicherweise deren Persönlichkeitsrechte verletze und das nicht darf…
April 21st, 2008 at 23:09
“Wer liest sich schon diese AGB durch?”
Nun ja, es ist heute leider allzu verständlich bei “Hab AGBs gelesen und akzeptiert.” einfach nen Häkchen zu setzen.
Ich kann nur immer wieder raten, auch wenn es Zeit kostet, sich bei Registrierungen AGBs, Nutzungsbedinungen, Datenschutzbestimmungen oder auch bei Software EULAs konzentriert durchzulesen. Ansonsten ist das Geschrei wenn was ist, um so lauter. Und das muss imo nicht sein, wenn es sich verhindern lässt. Gerade weil manchmal in solchen Dokumenten öfters haarsträubende Sachen drin stehen. Ich erinner mich noch gut an eine EULA von Borland Produkten, wo sich Borland das Recht vorbehalten hatte, einfach mal in die eigene Wohnung einzumarschieren.
Aber na ja, im Endeffekt, hatt die große Aufregung nun wohl dazu geführt, dass einer Vernunft gezeigt hat und die Werbung entfernt hat. Nochmal Glück gehabt!
April 21st, 2008 at 23:40
Ich kann aus deiner Passage nicht erkennen, dass ich einer Werbung mit meinem Namen zustimme. Zulässig wäre hier lediglich die Nutzung meiner Benutzerinhalte. Die Eingabe meines Namens im Profil sehe ich nicht als Benutzerinhalt. Im Gegensatz zu meinen Inhalten kann ich hier beispielsweise nicht frei über die Eingabe entscheiden, da es sich um eine Pflichtangabe handelt.