Aug 29

Nachdem das OLG in Hamburg in der Vergangenheit das eine oder andere völlig weltfremde und eigentlich absolut unverständliche Urteil gefällt hat, rudert das OLG Koblenz jetzt glücklicherweise in die andere Richtung:

Damit stärkte das Gericht die Meinungsfreiheit in Internetforen – es wies sogar darauf hin, dass man auch Kritik hinnehmen müsse, wenn diese überspitzt und polemisch geäußert wird – ansonsten entstehe “die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses”. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine ‘Schmähkritik’, d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen, so die Richter.

Liest man sich den Artikel auf golem durch, dann sieht man, das die Richter endlich einmal den Gesamtzusammenhang gelesen und auch verstanden haben, und nicht nur ein einzelnes Posting im Forum zur Kenntnis nehmen.

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