Aug 23

Es ist geschafft. Der Gipfel des Abmahn-Irrsinns ist erreicht. Jetzt mahnt die GEZ http://www.akademie.de/ ab, weil angeblich irreführende und falsche Begriffe verwendet werden, die angeblich nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen. *wunder* Was muss denn da noch hervorgerufen werden? Dieses negative Image wird doch von der GEZ aufs massivste selbst geschürt! Und dieser Fall trägt ganz sicher nicht dazu bei, ein positiveres Licht auf die GEZ zu werfen. Gut, GEZ = Gebühreneinzugszentrale. Aber geht doch wohl im die Rundfunkgebühren und nicht um Anwaltsgebühren, die ich alles 3 Monate überweise. Oder habe ich das was falsch verstanden? Wenn ich die Anwaltsgebühren zahle, wer zahlt dann die Rundfunkgebühren?

Im einzelnen geht es beispielsweise um folgende Begriffe:

  • GEZ-Gebühren > gesetzliche Rundfunkgebühren
  • GEZ für PC zahlen > gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
  • GEZ-frei > von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
  • GEZ-Gebührenpflicht > gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
  • PC-”Wegelagerei-Gebühr” der GEZ > gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
  • GEZ-Fahnder > Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
  • GEZ-Anmeldung > gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
  • GEZ- Anschreiben > Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
  • Provisionsjäger > Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
  • Kopfprämie > Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten

Wie man sieht, also alles Begriffe aus dem normalen Sprachgebrauch, wenn man sich mal wieder über die GEZ aufregt. Die “Übersetzungen” der GEZ sind das typische Beamtendeutsch, was außer auf dem Papier praktisch nirgends Anwendung findet. Wir betätigen ja auch einen “Blinker” und keinen “Fahrtrichtungsanzeiger“, wir kaufen “Briefmarken” und keine “Postwertzeichen“, etc.

In meinen Augen sollte der GEZ-Beamte der auf diese hirnrissige und aussichtslose Idee kam, die Anwaltskosten schön monatlich abstottern. Oder kann man die GEZ verklagen, weil mit unseren Gebühren nicht mit ausreichender Sorgfalt umgegangen wird?

Wer nichts zu tun hat, kann ja mal bei google vorbei schauen, wie oft die angeblich nicht existenten Begriffe zu finden sind, und wieoft das Beamtendeutsch den Weg auf Webseiten gefunden hat. Auch interessant ist, wer bei google bei der Suche nach “GEZ-Gebühr” auf dem ersten Platz steht, oder das beispielsweise ARD und ZDF exakt die selben Begriffe auf den eigenen Webseiten verwenden. Kann man sich auch selbst verklagen?

Näheres bei Akademie.de.

Warum ist das so eine merkwürdige URL? Soll da aus dem Hype noch der größtmögliche Gewinn gemacht werden? Mann könnte glauben, da war ein SEO beteiligt…

written by admin


5 Responses to “GEZ vs. Akademie.de”

  1. 1. Frank Says:

    Sehr abstrus das Ganze – bin schon gespannt wie das weitergeht …

    Die URL ist allerdings mal wirklich richtig schräg – wobei ein halbwegs fähiger SEO so nen Quatsch in der Form nicht machen würde.
    Da war wohl eher jemand beteiligt, der mal in ein SEO Forum geschaut hat, aber nicht geschafft hat die “Spreu vom Weizen” zu trennen ;-)

  2. 2. rene Says:

    Da kann ich nur sagen, auch die GEZ muss sich ihr Image hart erarbeiten, vielleicht gehört diese Maßnahme ja dazu?

    Ich denke, dass da einer nicht richtig nachgedacht hat und möglicherweise fällt der GEZ diese Abmahnung ja auf die Füße, wenn es denn dann von den anderen Medien aufgegriffen wird. Wahrscheinlich geht es der GEZ auch eher um etwas anderes als um die Begrifflichkeiten “GEZ-Gebühr” etc.

    Der Begriff GEZ-Fahnder (auch hoch-verboten!) taucht beispielsweise im Geschäftsbericht von 2005 auf. Die “GEZ-Gebühr” wird von den Öffentlich Rechtlichen öfter auf deren Webseiten verwendet. – Wie kann ich also jemanden für etwas abmahnen, dass ich selbst unters Volk bringe?! Wenn die Öffentlich Rechtlichen nicht mal wissen dass das nicht GEZ-Gebühr heissen darf, woher soll das dann der deutsche Durchschnittsbürger wissen?

    Wird da jetzt ein Gesetz draus, dass diese Begrifflichkeiten nicht mehr verwendet werden dürfen?

  3. 3. GEZ-Abmahnung Says:

    #Wird da jetzt ein Gesetz draus, dass diese Begrifflichkeiten nicht mehr verwendet werden dürfen?

    sicher nicht! Ihr Image haben die durch die Aktion aber auf jeden Fall gepflegt!

  4. 4. admin Says:

    Das Feld heißt “Name”, nicht “Keyword”. Den Link habe ich daher entfert!

  5. 5. Patrick Says:

    Ich finde ja die alternativen Schreibmöglichkeiten fett. :D Also ob das ein Normalsterblicher in den Suchschlitz eingeben würde… Und nur darum wird sich das ganze Problem drehen. ^^ Ist eigentlich eine gute Methode die “Konkurrenz” zu kicken. “Du! Du! Du!!! Du darfst das all zu beliebte A Wort nich mehr nehmen, weil du uns zu stark geworden bist. Ab nun nimmst du das B Wort, das eh keiner sucht.” LOL

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