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Jun
26
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Gestern Abend kam im Fernsehen eine recht interessante Reportage über den insolventen Reiseveranstalter “KölnRio Travel“. Unglücklicherweise hatte die Reportage den Titel “Reiseveranstalter: Unsichere Buchung“. Durch den schlecht gewählten Titel fällt auf die ganze Branche ein schlechtes Licht. Reisebuchungen sind in Deutschland glücklicherweise normalerweise nicht unsicher. Hier lief nur einiges anders.Doch zuerst zur Vorgeschichte. Vor einigen Monaten hatte die Pro Sky Airbroker GmbH die Idee in Zusammenarbeit mit der brasilianischen Airline BRA einen Charter von Köln nach Rio de Janeiro (später auch nach Sao Paulo) zu organisieren. Geflogen wurde zu Beginn 2 mal pro Woche.
In meinen Augen eine klasse Idee, zumal die Tickets teilweise sehr günstig angeboten wurden. Leider kam es immer wieder zu Verspätungen, Verschiebungen und Flugausfällen. Angeblich lagen die Probleme an der BRA. Mag sein, die Airline hat nur wenige Flugzeuge, musste eines gewartet werden, so musste eben was ausfallen. Andere Quellen berichten, das die Maschinen schlecht gebucht waren. Bei den günstigen Preisen hätte die Auslastung schon recht hoch sein müssen. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit irgendwo zwischen beiden Quellen und wahrscheinlich haben beide Parteien Fehler gemacht.
Auf jeden Fall wurde am 23. April 2007 ein Insolvenzverfahren beantragt. Wenige Wochen vorher wurde noch schnell in die KölnRio Travel GmbH umfirmiert. Vermutlich wurde die Insolvenz zu diesem Zeitpunkt schon befürchtet.
Von jetzt an ging es drunter und drüber. Ca. 400 Reisende saßen zwischenzeitlich in Brasilien fest, alle schon bestellten und bezahlten Tickets haben ihre Gültigkeit verloren. Reisende die per Lastschrift gezahlt hatten, habe dieses Geld zurückbuchen lassen, doch die Volksbank Hürth-Frechen (die Bank von KölnRio travel) machte diese Rücklastschriften wiederum rückgängig, ob wohl sie dazu gar kein Recht hatte. Angeblich sei die Rücklastschrift sittenwidrig. Normalerweise müsste die Bank den Kunden verklagen, der die Rücklastschrift beantragt hat, in Hürth-Frechen sieht man das anders.
Doch nun zurück zu meiner Aussage, das der Titel der Reportage unglücklich gewählt sei. Ein Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet bei jeder Buchung einer Pauschalreise einen Reisepreissicherungsschein auszustellen, bevor der Kunde bucht. Dieser Sicherungsschein sichert den Kunden vor der Insolvenz des Reiseveranstalters ab.
Sobald ein Kunde mehr als zwei Leistungen im Paket bucht, hat er Anspruch auf diesen Reisepreissicherungsschein. Das kann beispielsweise ein Flug mit einem Hotel sein, oder auch ein Hotel mit einem Transfer oder ähnliches. Wichtig ist nur, das der Kunde mindestens 2 Leistungen im Paket bucht und nur einen Preis bezahlt. Sobald jede Leistung einzeln bezahlt wird entfällt der Anspruch auf den Sicherungsschein.
Das Problem bei KölnRio Travel war nun, das nur Flugtickets verkauft wurden. Die Kunden hatten also keinen Anspruch auf einen Sicherungsschein. In verschiedenen Internetforen ist nun zu lesen, das diese Sicherungsscheine trotzdem ausgegeben wurden. Verständlicherweise stellt sich hier nun die betreffende Versicherung quer. Sie soll eine Insolvenz bezahlen, für die sie gar nicht zuständig ist.
Ich werde es weiter verfolgen und ggf. weiter berichten.
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